Meldepflicht Wildvögel in den verschiedenen Bundesländern

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    • Meldepflicht Wildvögel in den verschiedenen Bundesländern

      Stimmt es, dass man in Sachsen für Waldvögel keinen Herkunftsnachweis braucht? Reicht es, wenn die Vögel geschlossen beringt sind?
      In Berlin braucht man für die Anmeldung auch einen Herkunftsnachweis.
      Wenn man nun Vögel aus Sachsen kaufen möchte, geht das dann gar nicht ?
      :dornastrild: Liebe Grüße Sternchen :gemalte: :schönbürzel:
    • Das Bundesartenschutzgesetz gilt wie der Name schon sagt für die ganze Bundes Republik. Nun haben die einzelnen Länder aber die Möglichkeit das Gesetz nach ihrer eigenen Auffassung zu interpretieren.
      So gelten bei meinem Freund in Niedersachsen andere Regelungen wie bei mir in Nordrhein Westfalen obwohl wir nur ein paar km von einander weg wohnen.
      Grundsätzlich könnte ich keinen Vogel ohne Herkunftsnachweis kaufen, da ich ihn nicht angemeldet bekomme. Nicht mal einen Mischling wenn zum Beispiel ein Elternteil ein Kanarienvogel ist und man das optisch auch sehen würde. In Niedersachsen hingegen reicht bei Mischlingen die optisch als solche zu erkennen sind ein geschlossener Ring.
      Also verschiedene Auslegungen für den selben Gesetzesentwurf.
      Was nun in Sachsen gilt ist sich schriftlich zu erfragen.
      Gruß
      Christian
      LG
      Christian aus OWL
    • Ein mir bekannter Zuchtfreund hat jetzt hier in Berlin / Hellersdorf seine Stieglitze angemeldet . Ohne weitere Probleme . Die Mitarbeiterin beim Amt wollte nur die Papiere sehen und Bilder der Vögel und Bilder der Volieren .
      ganz schmerzfrei ,
      Es ist denke ich normal für jeden seriösen Vogelfreund das er nur Vögel kauft oder verkauft die die gültigen Papiere haben.
    • Ja, das ist auch gut so, wenn alles ordnungsgemäß ist.
      Ich frage mich aber, on man Probleme bekommen kann bei der Anmeldung, wenn man aus Sachsen Vögel kauft, die zwar geschlossen beringt sind, aber keinen Herkunftsnachweis haben.
      Angeblich reicht in Sachsen für sie Anmeldung der Ring, aber in Berlin braucht man die Papiere dazu. Fazit: keine Vögel ohne Papiere kaufen
      :dornastrild: Liebe Grüße Sternchen :gemalte: :schönbürzel:
    • ich habe noch von keinem Fall gehört wo Vögel beschlagnahmt wurden ( jedenfalls nicht von Züchtern ,wo und wer soll dann diese Vögel artgerecht unterbringen )Da gab es mal im letzten Jahr eine Beschlagnahme vom Zoll ,da wurden asiatische Gimpel beschlagnahmt und in ein nahegelegenes Tierheim gebracht. Ich habe das durch Zufall erfahren und mit einem Züchter Vorort Kontakt aufgenommen mit dem Tierheim. Die hatten da überhaupt keine Ahnung was sie da hatten .Sie haben diesen Gimpeln einfach irgend welches Vogelfutter reingestellt. Zum glück ist der Zuchtfreund mit Futter dann dort hingefahren und die Vögel wurden dann gut versorgt. Jetzt stellt sich aber die nächste Frage . Wo bleibem dann solche beschlagnahmten Vögel? . Ich kenne Züchter die Vögel hatten die zwar ordnungsgemäß beringt wurden aber keine Papiere hatten. Diese Vögel werden dann bei der Behörde auf den anmeldenden Züchter angemeldet und mit Papiere / Haltunggenehmigung versehen . Ist gerade vor kurzem hier in Berlin durchgeführt worden. Ich hatte mal Reisfinken 1,1 die VZE beringt waren und diese wurden auch auf mich angemeldet so das ich die Vögel halten durfte.
      Das hängt aber denke ich immer von dem Beamten in der Behörde ab, aber auch vom auftreten des jeweiligen Vogelfreundes . Da die meisten Vögel mit BNA ringe beringt werden müssen ( Waldvögel einheimisch) kann man ja darüber jederzeit den Züchter ermitteln da man diese Ringe ja nur bekommt wenn man da Mitglied ist .

      übrigens Herkunftsnachweise kann man sich online ausdrucken.
    • Das ist aber kein Züchter der seine Vögel anmelden wollte und weil er nicht die richtigen Papiere hatte wurden die Vögel beschlagnahmt.
      Dein Beispiel ist ja mehr Gewerbemässig als Freizeitzüchter .

      Wie gesagt ich habe noch von keinem Privatem Züchter gehört bei dem Vögel beschlagnahmt wurden.
    • Ich kenne einen bei dem 2 einheimische Waldvögel (geschlossen beringt) beschlagnahmt wurden. Er konnte die Elterntiere nicht nachweisen. Diese Vögel kamen dann in eine auswilderungs Station. Behörde Niedersachsen.
      Zu vermuten ist das solche Vögel dann bald bei Irgendjemand in die Voliere wollen oder das nicht überleben.

      Reisfinken (Lonchura oryzivora ) sind laut BNatSchG nicht meldepflichtig und auch nicht kennzeichnungs pflichtig und somit ganz anders zu betrachten.
      Wer das ganz genau nachlesen möchte kann dies auf der offiziellen Seite vom BNatSchG gerne mal tun. Hier der Link
      wisia.de
      Dort ist auch eine Suchfunktion wo man den wissenschaftlichen Namen seiner Vögel eingeben kann um zu sehen ob die Art garnicht, besonders oder streng geschützt ist .
      Gruß
      Christian
      LG
      Christian aus OWL
    • Ich hab scheinbar einen Schreibfehler bei meiner Suche auf der wisia.de Seite gemacht.
      Das mit den wissenschaftlichen Namen muss mir mal einer genauer erklären. Sowohl bei Lonchura oryzivora wie auch bei padda oryzivora bringt Gurgel mich zum Reisfink.
      Bei der Eingabe von Lonchura schmeißt er mir jetzt einen besonderen Schutz nach wa Anhang ll raus.
      Bei der Eingabe von Pada hingegen gibt es keine Treffer.
      Dem muß ich noch genauer auf den Grund gehen .

      Aber warum sagst du das der Link nicht korrekt ist ?¿?
      Das ist immerhin die Seite vom Bundesamt für Naturschutz.
      LG
      Christian aus OWL