Aufhebung der Psittakose Verordnung!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Aufhebung der Psittakose Verordnung!

      als ich gestern meine neue AZ Zeitschrift gelesen habe stand ein Artikel drin das die Psittakose Verordnung aufgehoben weden soll und das noch mitte diesen Jahres,aberes steht noch nicht ganz fest!

      das soll aber nicht bedeuten das dann jeder züchten kann wie er will! es würde zwar die Buchführung und Kennzeichnungspflicht wegfallen,aber soweit ich gelesen habe muss man dann trotzdem von einem zuständigen Tierarzt eine Zuchtgenehmigung beantragen und nicht mehr vom Viterinäramt!
      freue mich über jeden Besuch reisamadinen-zebrafinken.de.tl/Home.htm :winki:
    • Oh man, fände ich nicht gut.
      Es gibt so viele die ohne Zuchtgenehmigung nachziehen. Da muss man einfach mal in den Kleinanzeigen schauen wie viele Leute ihre selbst gezogenen Wellis und weiss ich nicht noch was anbieten.
      Ich denke sie werden das aufheben, weils einfach nicht kontrolierbar ist. So viele Privatleute züchten.
      Wenn die Kennzeichnungspflicht nun wegfällt, na dann ist doch vorprogramiert, das sich so gar keiner mehr nen Kopf drum macht ob er nun züchten darf oder nicht. Dann weiss man doch gar nicht mehr ob der Vogell nun von nem Züchter kommt oder aus irgendeinem Wohnzimmer.
      :paul: Gruß Jessi :paul:
      :blaukopf: :jap.mövchen: :muskatfink:
    • Also ich für meinen Teil begrüße die Aufhebung der Psittakoseverordnung, denn diese ist doch schon sehr Überholt. Die Fälle sind doch sehr selten, auch ist der medizinische Fortschritt soweit vorrangeschritten, dass die Behandlung sehr erfolgreich ist. Zumal ich auch noch nie verstanden habe warum nie bei Spitzschnäbeln nie eine Auflage in der Richtung gab. Also weder wurde dort ein Quarantäneraum noch eine Sachprüfung verlangt. Dabei gibt es genau die gleiche Krankheit doch auch bei den Spitzschnäbeln, wird jedoch anders bezeichnet. (Ornithose). Meine auch mal gelesen zu haben, dass die meisten Infizierungen durch Tauben erfolgt ist.

      Was ich nicht verstehen kann ist das nun scheinbar auf eine Sachkunde verzichtet wird. Es sollte nach wie vor eine Prüfung durch das VA erfolgen. Auch sollten nach wie vor die Zuchtbedingungen kontrolliert werden. Der Quarantäneraum kann ruhig wegfallen. Ich bezweifle, dass es einem normalen Tierarzt über das nötige Wissen und auch garantiert an Zeit mangelt. Hausbesichtigungen wird es dann sicher nicht mehr geben.

      Ich würde aber auch soweit gehen, und eine Sachkunde für alle Vogelzüchter einzuführen. Also nicht nur für die Krummschnabelfraktion.
      7.5 Sperlingspapageien
      1.1 Agapornis Taranta
      2.2 Ringelamadinen.
    • Hallo!

      Wer mal den Entwurf zur Aufhebung der Psittakoseverordnung gelesen hat, weiß, dass es dabei einzig und allein um Sparmaßnahmen geht!

      Vorgesehen ist, dass die Forderung spätestens im Juni im Gesetzesblatt aufgenommen werden wird. (Info von der BNA)


      Hier der Entwurf:




      Entwurf

      Vorblatt

      Verordnung zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung


      A. Problem und Ziel

      Die Anzeigepflicht für Psittakose wurde durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1403) aufgehoben und gleichzeitig durch Artikel 2 der genannten Verordnung in die Liste der meldepflichtigen Tierkrankheiten überführt.

      Vor dem Hintergrund der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der Erkrankung und der Tatsache, dass Deutschland der einzige Mitgliedstaat ist, in dem die Psittakose bekämpft wird, soll die Psittakose-Verordnung aufgehoben werden. Da die Psittakose jedoch eine gewisse Bedeutung als Zoonose hat, soll die Meldeverpflichtung nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten beibehalten werden, um jederzeit einen Überblick über die epidemiologische Situation in Deutschland zu erhalten.


      B. Lösung

      Erlass der Aufhebungsverordnung.


      C. Alternativen

      Keine.


      D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

      Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand fallen nicht an.


      E. Erfüllungsaufwand

      E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

      Bisher war in § 2 Absatz 1 Satz 1 der Psittakose-Verordnung geregelt, dass Händler (Personen, die mit Papageien und Sittichen handeln) und Züchter (Personen, die vorgenannte Tiere halten, um von diesen Nachkommen aufzuziehen) Papageien und Sittiche mittels Fußringen zu kennzeichnen haben. Diese Kennzeichnungsverpflichtung und die damit verbundenen Kosten für die Beschaffung der Fußringe fällt künftig weg.


      Nach Angabe der einschlägigen, in der Verordnung für die Ausgabe der Ringe benannten beiden Bundesverbände (BNA, ZZF) werden jährlich etwa 300.000 Ringe ausgegeben; der durchschnittliche Preis pro Ring beträgt etwa 0,38 Euro. Insoweit könnten zukünftig 114.000 Euro eingespart werden. Da aber davon auszugehen sein wird, dass Psittaciden auch zukünftig (freiwillig) gekennzeichnet werden, dürfte das Einsparpotential geringer als oben angegeben sein.

      Nach dem bisherigen § 4 der Psittakose-Verordnung bestand außerdem für Händler und Züchter eine Buchführungspflicht über die Aufnahme oder den Erwerb und die Abgabe von Tieren, die durchgeführten Behandlungen gegen Psittakose sowie die Beseitigung von nicht verwendeten Fußringen. Diese Buchführungs- und die damit verbundene Aufbewahrungspflicht entfällt.


      Unterstellt man für die Buchführungspflichten einen monatlichen Zeitaufwand von etwa einer Stunde und nimmt eine Vergütung von 40,41 Euro pro Stunde an (vergleichbarer Durchschnitt des gehobenen Dienstes), entstünden bei jedem Züchter Kosten von 484,92 Euro pro Jahr. Die Anzahl der Psittacidenzüchter in Deutschland ist unbekannt, dürfte aber nicht unerheblich sein. Geht man von etwa 100.000 Züchtern aus, würden Kosten von etwa 48,5 Mio. Euro eingespart werden.

      Nach den bisherigen Vorschriften der Psittakose-Verordnung waren diverse Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen vor amtlicher Feststellung (§ 5), nach amtlicher Feststellung (§§ 6 und 7) und bei Ansteckungsverdacht (§ 8) vorgeschrieben. Diese Maßnahmen umfassten die Absonderung der Tiere, das Verwenden entsprechender Schutzkleidung, das Verbot, Tiere zu verbringen, die Sperrung von Räumlichkeiten, die Behandlung und Tötung von Tieren sowie Desinfektionsmaßnahmen. Diese Schutz- und Bekämpfungs-maßnahmen sowie die dadurch entstehenden Kosten entfallen.


      Bei durchschnittlich 115 angezeigten Psittakose-Ausbrüchen pro Jahr über die letzten fünf Jahre (2007: 155 Ausbrüche, 2008: 137 Ausbrüche, 2009: 157 Ausbrüche, 2010: 76 Ausbrüche, 2011: 48 Ausbrüche) und angenommenen Kosten für Absonderung, Schutz-kleidung, Desinfektion usw. von etwa 200 Euro pro Ausbruch würden jährlich Kosten in Höhe von etwa 23.000 Euro eingespart.


      E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

      Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.


      E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

      Die von anerkannten Züchtervereinigungen für die Kennzeichnung ausgegebenen Fußringe mussten gemäß § 2 Absatz 2 der Psittakose-Verordnung von der zuständigen Behörde zugelassen sein.



      Mit dem Fortfall der Kennzeichnungspflicht für Händler und Züchter entfallen nunmehr diese Zulassungspflicht und die hiermit verbundene, in § 2 Absatz 2 Satz 3 geregelte Mitteilungspflicht, ebenso wie die sonstige Überwachung der von den Züchtern durchzuführenden Maßnahmen (s. E1).


      Unterstellt, dass die Ringzulassung sowie die Überwachungstätigkeit im Rahmen eines Psittakose-Ausbruches einen Zeitaufwand von etwa zwei Stunden beansprucht, würden bei einer angenommenen durchschnittlichen Vergütung im höheren Dienst von 68,72 Euro pro Stunde und den unterstellten durchschnittlichen 115 Psittakose-Fällen pro Jahr Kosten in Höhe von 15.805 Euro gespart.


      F. Weitere Kosten für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

      Weitere Kosten für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft fallen nicht an.

      Auswirkungen auf die Einzelpreise sind nicht zu erwarten. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind ebenfalls nicht zu erwarten.



      Verordnung zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung

      Vom …


      Auf Grund des § 17g Absatz 3 Nummer 2, des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 2 und 3, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b und des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 18, 19 Absatz 1 und 2, § 20 Absatz 1, § 22 Absatz 1 sowie §§ 23, 24, 26 und 27 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588), von denen § 19 Absatz 2 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) und § 73a Satz 2 Nummer 2 durch Artikel 18 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:


      Artikel 1

      Die Psittakose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Dezember 2005 (BGBl. I S. 3531), die durch Artikel 11 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird aufgehoben.


      Artikel 2

      Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.


      Bonn, den

      Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


      Begründung

      Die Anzeigepflicht für Psittakose wurde durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1403) aufgehoben und gleichzeitig durch Artikel 2 der genannten Verordnung in die Liste der meldepflichtigen Tierkrankheiten überführt.



      Der Entwurf hat den Bundestag schon passiert.
    • Hier die Meldung der BNA:


      24.02.2012
      Die Psittakose Verordnung wurde aufgehoben, daran hat der BNA lange gearbeitet.
      Das bedeutet für den Sittich und Papageienhalter:


      Eine Zucht- und Haltegenehmigung nach dem Tierseuchenrecht ist nicht mehr
      erforderlich. Eine Kennzeichnung nach der Psittakose Verordnung ist ebenfals
      nicht mehr erforderlich. Der BNA empfiehlt den Haltern und Züchtern trotzdem
      eine individuelle Kennzeichnung. Vogelringe kann man günstig und schnell über
      den BNA hierzu erhalten. bna-ev.de

      Mit freundlichen Grüßen

      Lorenz Haut
      BNA – Geschäftsführer“


      (Quelle: Klick )

      Stellungnahme der BNA auf Nachfrage:


      „Sehr geehrte Frau XXX,

      bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass dies keine
      Falschmeldung ist. Allerdings liegt noch nichts schriftliches vor, daher bitten
      wir Sie immer wieder auf unsere Homepage zuschauen, dort werden wir dies
      umgehend veröffentlichen. Wir gehen davon aus, dass die Nachricht bzw.
      Bestätigung im Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Danach werden wir
      dies sofort auf unsere Homepage stellen.

      Mit freundlichen Grüßen
      XXX"


      (Quelle: privater Email-Verkehr)


      Hoffe, das hilft euch weiter :hmm:

      Gruß
      morrygan
    • Bei Prachtfinken gibt es die Ringpflicht doch auch nicht, und man bekommt beringte Tiere. Wenn man bei seriösen Züchter kauft, werden die Tiere auch nach wie vor beringt sein. Es wird ja nicht verboten die Tiere zu beringen. ;)

      Wie gesagt man sollte eher die Zuchtgenehmigung reformieren und mehr auf Sachkunde setzen. Auch bin ich der Meinung, man sollte eine Zuchtgenehmigung im Bereich der PF einführen.
      7.5 Sperlingspapageien
      1.1 Agapornis Taranta
      2.2 Ringelamadinen.
    • also in der Sache das die Psitakosse Verordnung aufgehoben wird und der Schriftgram wegfällt finde ich ja nicht schlecht,aber ich selber würde die Kennzeichnungspflicht beibehalten!

      Ich wäre auch dafür das nur Züchter eine Zuchtgenehmigung bekommen die auch in einem Verein sind,denn wenn ich manchmal so lese wer alles Vögel zum Verkauf anbietet und dann sieht man jedesmal nur Bilder von der Wohnung der Leute.Wenn ich dann auch noch lese das Leute das ganze Jahr über Handaufzuchten anbieten bekomme ich nen Hals "hauptsache das große Geld machen" die kapieren einfach nicht das Handaufzuchten nur den Notfall dienen wenn die Elterntiere das Junge verstoßen!!!
      freue mich über jeden Besuch reisamadinen-zebrafinken.de.tl/Home.htm :winki:
    • Schwarzbart schrieb:

      Ich wäre auch dafür das nur Züchter eine Zuchtgenehmigung bekommen die auch in einem Verein sind,denn wenn ich manchmal so lese wer alles Vögel zum Verkauf anbietet und dann sieht man jedesmal nur Bilder von der Wohnung der Leute.
      Ich glaube nicht, dass das irgendeinen Einfluss darauf hätte. Es kann doch jeder einem Verein beitreten, wenn man in keinem aufgenommen wird kann man ja auch schnell mal einen gründen.

      Schwarzbart schrieb:

      Wenn ich dann auch noch lese das Leute das ganze Jahr über Handaufzuchten anbieten bekomme ich nen Hals "hauptsache das große Geld machen" die kapieren einfach nicht das Handaufzuchten nur den Notfall dienen wenn die Elterntiere das Junge verstoßen!!!


      Davon gibt es auch genug in Vereinen und Verbänden. ;)
      7.5 Sperlingspapageien
      1.1 Agapornis Taranta
      2.2 Ringelamadinen.
    • Hallo,Vereine werden einen Teufel tun und Mitglieder ausschließen.Wenn ein Verein nur 10-12 Mitglieder hat, zählt jeder egal wie er mit seinen Tieren umgeht.Ob er nun Handaufzucht betreibt oder seine Prachtfinken im Winter in einer Aussenvolliere hält.Ich bin der Meinung ohne Sachkundeprüfung keine Ringe von irgend einem Verband,somit muß sich jeder der Vögel züchten möchte ein paar Kenntnisse anlesen.Käufer sollten dann auch nur solche Vögel kaufen. Grüsse Merlin
    • Ich denke das sich mind. 40% der Mitglieder verabschieden. Viele waren ja wegen der Ringe noch in Vereinigungen. Für die Vereinigungen wie Az, VZE,.. fehlen ja nun auch die Einnahmen und für die Ringhersteller wird es eng werden. Mal sehn was die Preise machen.


      Noch ein Gedanke! Was wird denn mit dem Artenschutz und Meldepflicht! :lesen: :lesen:
      Immer einen Besuch wert: Prachtfinken und Sittichzucht Hofmann :hallo: :winki:
    • Artgeschützte Tiere müssen auch weiterhin mit den entsprechenden Artenschutzringen beringt werden. Psittakose muss bei Ausbruch gemeldet, allerdings vom Halter/Züchter selbst bekämpft werden. D. h. derjenige hat die Kosten dafür selbst zu tragen.

      Gruß
      morrygan
    • morrygan schrieb:

      Artgeschützte Tiere müssen auch weiterhin mit den entsprechenden Artenschutzringen beringt werden. Psittakose muss bei Ausbruch gemeldet, allerdings vom Halter/Züchter selbst bekämpft werden. D. h. derjenige hat die Kosten dafür selbst zu tragen.

      morrygan schrieb:

      Gruß
      morrygan

      morrygan schrieb:

      Artgeschützte Tiere müssen auch weiterhin mit den entsprechenden Artenschutzringen beringt werden. Psittakose muss bei Ausbruch gemeldet, allerdings vom Halter/Züchter selbst bekämpft werden. D. h. derjenige hat die Kosten dafür selbst zu tragen.

      Gruß
      morrygan
      Meldepflichtige Vögel müssen weiter gemeldet werden.
      Da ich meine Zuchtgenehmigung erst seit einem halben Jahr habe wird sich bei mir eh nicht viel ändern.Beziehe weiterhin meine Ringe von der AZ und werde auch nur beringte Vögel kaufen.

      Gruß Andreas
    • Entweder alle gleich, oder gar nicht. Daher finde ich die Aufhebung gut. Man sieht doch alleine hier im Forum, dass hier wirklich JEDER Prachtfinken züchtet. Warum also wird hier bei Krummschnäbeln plötzlich so gezetert?

      Und eine Mitgliedschaft in Vereinen bringt überhaupt nichts. Bei Wellensittichen z.B. war dies ein Nachteil. Denn erst durch die Zuchtvorgaben entstanden diese Wasserkopf-Vögel.

      Also der BNA sagt nun schon im Februar, die Verordnung wurde aufgehoben.... Wenn ich also nun (was ich nicht vorhabe) einen Nistkasten in meine Wellensittich-Voli hänge ist das jetzt völlig i.O.?
    • Hallo Finkenfritze,

      nein, es ist nicht i.O. Denn auch wenn die Psittakose-VO aufgehoben ist, heißt das noch lange nicht, dass man ohne Zuchtgenehmigung Krummschnäbel züchten darf. Dieses regelt nämlich das TSchG §17g und kann, weil es ein Gesetz ist, nicht so leicht aufgehoben werden wie eine Verordnung.
      Grüße
      - Michael -
    • MickiBo schrieb:


      Hallo Finkenfritze,

      nein, es ist nicht i.O. Denn auch wenn die Psittakose-VO aufgehoben ist, heißt das noch lange nicht, dass man ohne Zuchtgenehmigung Krummschnäbel züchten darf. Dieses regelt nämlich das TSchG §17g und kann, weil es ein Gesetz ist, nicht so leicht aufgehoben werden wie eine Verordnung.
      Genau, dieser §17g soll aber auch aufgehoben werden, was aber noch etwas dauern kann.
    • Nachdem ich das hier gelesen habe, habe ich etwas hin und her gelesen. Der Wegfall der Zuchtgenehmigung ist demnach aber auch ziemlich sicher. Denn eine Zuchtgenehmigung macht nach dem Wegfall der Psittacose-Verordnung überhaupt keinen Sinn mehr. Außerdem ist Deutschland in der EU wohl überhaupt das einzige Land, wo es das noch gab.