Normalerweiße würde es keinerlei Probleme geben wenn man sich vorher erkundigt und diesbezüglich dann eben mit oder ohne eine Baugenehmigung eine errichtet , wobei es darauf ankommt mit welcher Kubikzahl man eine errichtet !
Standart ist nun bei uns hier das wenn man unter 40 kubik liegt und einen mind. Abstand von 3 Meter zum Nachbarszaun , bzw. Grenzstein einhält , so das es keinerlei Probleme gibt .
Wie ihr nun mehr oder weniger mitbekommen habt , habe ich von Anfang an Probleme mit der Eigentümerin des Hauses wo ich es anmietete und wir soweit sind das wir mit den Anwälten korrespondieren .
Das heißt nun das sich das Bauamt nun die mühe machte nachdem ihr Anwalt sie/die an schrieb wie das nun ist einfach im Garten eine voliere aufzubauen ?
Zuvor ging ein schrieb von meinem Anwalt an sie wo erklärt wurde das sie mir das nicht verbieten kann , so wie wir es vorhaben und taten sie zu erstellen .
Das konnte die alte Dame nicht verkraften , wie vieles auch nicht in ihrem Leben und legte nun los um alles zu erwirken das ich einen auf den Deckel bekomme .
Das Bauamt war nun irgendwann vor Ort (ohne das ich davon weiß) und hat sich die Voliere angeschaut und vermessen .
Nun , sehen die kein Problem bei den 40 kubik der Hütte/Voliere , aber .....die Außenvoliere die ich anbaute (Bild) .
Es hieß laut meinem Statiker das ich die außenvoliere hinstellen kann ohne das dies Bezug hätte auf meine kubikmeter der Hütte , so hatte ich das verstanden ......außer ich würde eine Überdachung bauen , dann währe die Kubikmeter wieder dann überschritten .
Jetzt hieß es , das dies was ich da nun anbaute , Einfluss auf die zulässige Kubikmeter hat und mit angerechnet werden muss oder wird .....???!!!
Ich habe den Boden der außenvoliere hochsetzten müssen weil die ganze Hütte über dem Boden steht und ich weder pflastern noch betonieren oder desweiteren baulich mich übernehmen wollte weil man nun sich denken kann das ich hier bestimmt nicht alt werden will und bei Abbau nicht groß mit dem Presslufthammer rangehen will um den Garten oder rasen in seinem alten zusstand zu bringen !
7630829two.jpg
7630830sli.jpg
Nun hatte ich ja den neuen Brief eben vom Bauamt und ich hatte eine Frist mich dazu zu äußern wegen Größe und Abstand usw.....also habe ich den Statiker geschickt um zu erfahren was nun ist .
Wenn ich das richtig verstanden habe , hat der Anwalt eben der Vermieterin das Bauamt angeschrieben , die tätig geworden sind und nun geht es weiter .....(und dies ist in meiner Stadt Hildesheim) " einmalig währe" und dieses weiter geleitet wird an die rechtsabteilung und woanders noch ?
Was ich nur vermitteln möchte ist , egal wie ihr meint gut informiert zu sein ....geht immer eine Nummer sicher und lasst euch alles nochmal vor Aufbau bzw. Kauf richtig informieren oder sogar schriftlich geben ....ob nun zur Miete oder Eigentum !
Auf meinen Eigengrundstück bis vor ein paar Monaten , hatte ich reichlich Volieren stehen und dies Mitten in der Stadt , wobei neben an ein Fitnessstudio war , wo Menschen aus allen sparten trainieren gingen wie bekannt , Finanzamt , Abfallentsorgungs-chef , oder auch vom Bauamt selber .....da krähte nicht mal ein floh und das seit Jahren ......nun habe ich die Tochter von Mengele am Hals und muss mich mit ihr herum schlagen .
7631035iom.jpg
7631036cqm.jpg
7631037nif.jpg
Standart ist nun bei uns hier das wenn man unter 40 kubik liegt und einen mind. Abstand von 3 Meter zum Nachbarszaun , bzw. Grenzstein einhält , so das es keinerlei Probleme gibt .
Wie ihr nun mehr oder weniger mitbekommen habt , habe ich von Anfang an Probleme mit der Eigentümerin des Hauses wo ich es anmietete und wir soweit sind das wir mit den Anwälten korrespondieren .
Das heißt nun das sich das Bauamt nun die mühe machte nachdem ihr Anwalt sie/die an schrieb wie das nun ist einfach im Garten eine voliere aufzubauen ?
Zuvor ging ein schrieb von meinem Anwalt an sie wo erklärt wurde das sie mir das nicht verbieten kann , so wie wir es vorhaben und taten sie zu erstellen .
Das konnte die alte Dame nicht verkraften , wie vieles auch nicht in ihrem Leben und legte nun los um alles zu erwirken das ich einen auf den Deckel bekomme .
Das Bauamt war nun irgendwann vor Ort (ohne das ich davon weiß) und hat sich die Voliere angeschaut und vermessen .
Nun , sehen die kein Problem bei den 40 kubik der Hütte/Voliere , aber .....die Außenvoliere die ich anbaute (Bild) .
Es hieß laut meinem Statiker das ich die außenvoliere hinstellen kann ohne das dies Bezug hätte auf meine kubikmeter der Hütte , so hatte ich das verstanden ......außer ich würde eine Überdachung bauen , dann währe die Kubikmeter wieder dann überschritten .
Jetzt hieß es , das dies was ich da nun anbaute , Einfluss auf die zulässige Kubikmeter hat und mit angerechnet werden muss oder wird .....???!!!
Ich habe den Boden der außenvoliere hochsetzten müssen weil die ganze Hütte über dem Boden steht und ich weder pflastern noch betonieren oder desweiteren baulich mich übernehmen wollte weil man nun sich denken kann das ich hier bestimmt nicht alt werden will und bei Abbau nicht groß mit dem Presslufthammer rangehen will um den Garten oder rasen in seinem alten zusstand zu bringen !
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Nun hatte ich ja den neuen Brief eben vom Bauamt und ich hatte eine Frist mich dazu zu äußern wegen Größe und Abstand usw.....also habe ich den Statiker geschickt um zu erfahren was nun ist .
Wenn ich das richtig verstanden habe , hat der Anwalt eben der Vermieterin das Bauamt angeschrieben , die tätig geworden sind und nun geht es weiter .....(und dies ist in meiner Stadt Hildesheim) " einmalig währe" und dieses weiter geleitet wird an die rechtsabteilung und woanders noch ?
Was ich nur vermitteln möchte ist , egal wie ihr meint gut informiert zu sein ....geht immer eine Nummer sicher und lasst euch alles nochmal vor Aufbau bzw. Kauf richtig informieren oder sogar schriftlich geben ....ob nun zur Miete oder Eigentum !
Auf meinen Eigengrundstück bis vor ein paar Monaten , hatte ich reichlich Volieren stehen und dies Mitten in der Stadt , wobei neben an ein Fitnessstudio war , wo Menschen aus allen sparten trainieren gingen wie bekannt , Finanzamt , Abfallentsorgungs-chef , oder auch vom Bauamt selber .....da krähte nicht mal ein floh und das seit Jahren ......nun habe ich die Tochter von Mengele am Hals und muss mich mit ihr herum schlagen .
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